Vorschule & Einschulung
Sie überlegen, Ihr Kind bei uns anzumelden? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte.
Möchten Sie uns kennenlernen?
Am Freitag, 27. November 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr öffnen wir unsere Türen für alle, die die Grundschule Bramfeld einmal live erleben möchten.
Nehmen Sie sich Zeit, durch unser Haus zu gehen, in die Klassenräume hineinzuschauen und einen echten Eindruck vom Schulalltag zu bekommen. Dabei lernen Sie auch unsere pädagogische Arbeit kennen. Unser Kollegium ist vor Ort und freut sich auf Ihre Fragen – ganz gleich, ob es um die Vorschule, die Einschulung oder das Leben an unserer Schule allgemein geht.
Für ein kleines Rahmenprogramm mit Bastel- und Mitmachangeboten sowie einen Kaffee- und Kuchenverkauf ist ebenfalls gesorgt.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

Die Vorstellung der Viereinhalbjährigen
Alle Kinder, die 2028 schulpflichtig werden – also zwischen dem 2. Juli 2021 und dem 1. Juli 2022 geboren sind –, werden mit ihren Eltern zu einem Kennenlerngespräch eingeladen. Die Vorstellung ist für alle Kinder verpflichtend, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder einer möglichen Beeinträchtigung.
Wann? Samstag, 7. November 2026
Was passiert dabei? Wir lernen Ihr Kind kennen und schätzen seine altersgemäße Entwicklung ein – mit besonderem Blick auf die sprachliche Entwicklung. Sie haben Gelegenheit, Fragen zur Einschulung zu stellen. Es geht nicht um eine Prüfung.
Diese Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- das Einladungsschreiben der Schule
- Geburtsurkunde, Geburtsschein, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Personalausweis einer sorgeberechtigten Person oder – bei ausländischer Staatsangehörigkeit – Pass
- ggf. eine Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht
- das gelbe Untersuchungsheft mit Nachweis der U8- bzw. U9-Untersuchung oder einen ärztlichen Nachweis
- den Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung)
- ggf. Gutachten oder Berichte über den Entwicklungsstand Ihres Kindes
Wenn Sprachförderung nötig ist: Zeigt sich, dass Ihr Kind in der deutschen Sprache noch Unterstützung braucht, besucht es verpflichtend eine Vorschulklasse oder eine Kita mit zusätzlicher Sprachförderung (§ 28a Hamburgisches Schulgesetz).
Ist Ihr Kind am Vorstellungstermin verreist oder im Krankenhaus, vereinbaren Sie bitte einen gesonderten Termin mit uns.
Ansprechpersonen: Fragen zum Termin beantwortet unser Schulbüro. Allgemeine Fragen beantwortet das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ), Telefon 040 428 99-2211.

Unsere Vorschulklassen
Im Jahr vor der Einschulung kann Ihr Kind unsere Vorschulklasse besuchen. Angemeldet werden können Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2021 und dem 1. Januar 2023 geboren sind. Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2022 und dem 1. Januar 2023 geboren sind, werden nur aufgenommen, wenn sie voraussichtlich auch vorzeitig eingeschult werden.
Wann anmelden? Der Anmeldezeitraum läuft vom 4. November 2026 bis zum 22. Januar 2027. Sie können Ihr Kind an jeder Schule mit Vorschulklasse anmelden – nicht nur an der für Sie zuständigen Grundschule.
Diese Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Geburtsurkunde, Geburtsschein, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Personalausweis einer sorgeberechtigten Person oder – bei ausländischer Staatsangehörigkeit – Pass
- den Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung)
- ggf. eine Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht
- ggf. den Bescheid über einen festgestellten Sprachförderbedarf nach § 28a Hamburgisches Schulgesetz
Wenn mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind, entscheiden folgende Kriterien über die Aufnahme: festgestellter Sprachförderbedarf, zurückgestellte Kinder, Geschwisterkinder an unserer Schule sowie die Entfernung zwischen Wohnort und Schule. Sie erhalten Ende März 2027 schriftlich Bescheid.
Auch Vorschulkinder können am Ganztag teilnehmen. Mehr zum Ganztag

Anmeldung zur Einschulung in die 1. Klasse
Am 1. August 2027 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2020 und dem 1. Juli 2021 geboren sind. Sie erhalten rechtzeitig vorher automatisch ein Einladungsschreiben.
Wann anmelden? Die Grundschulen nehmen Anmeldungen vom 4. bis zum 22. Januar 2027 entgegen. Auf dem Anmeldeformular können Sie mehrere Wunschschulen angeben – über die endgültige Aufnahme entscheidet die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung.
Diese Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- das Einladungsschreiben
- Geburtsurkunde, Geburtsschein, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Personalausweis einer sorgeberechtigten Person oder – bei ausländischer Staatsangehörigkeit – Pass
- ggf. eine Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht
- Nachweis der U9-Untersuchung oder eines Besuchs beim schulärztlichen Dienst
- den Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung)
Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung: Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2021 und dem 1. Januar 2022 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. In Ausnahmefällen können Kinder, die zwischen dem 2. Januar 2021 und dem 1. Juli 2021 geboren sind, für ein Jahr zurückgestellt werden – sie besuchen dann eine Vorschulklasse. Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.
Wer hilft mir? Unser Schulbüro – alle Kontaktwege finden Sie unter Kontakt.
